Spätestens qua seine Zulassung als praktizierender Arzt bestehe diesbezüglich überhaupt kein Interpretationsspielraum mehr. Dem sei umso mehr so, als dass die angeschuldigte Person während des gegenständlichen Zeitraums von 2009 bis 2020 nicht nur als Hausarzt, sondern zu grossen Teilen auch sportärztlich tätig gewesen sei, und dass er letztere Tätigkeit sogar aktiv beworben habe. Mit der privilegierten Position des praktizierenden Arztes einher würden jedoch auch Pflichten gehen, die weitergehen würden als diejenigen, die einer sogenannten "null-acht-fünfzehn-Person" obliegen.