108. Der Sachverhalt erfülle drittens die Voraussetzungen für seine Qualifizierung als durch die angeschuldigte Person "begangene, mehrfache Verstösse gegen jeweils Artikel 2.7 Doping- Statut 2009 und Doping-Statut 2015 wegen wiederholter Abgabe in der Form von Testosteron in der Form von Testoviron sowie von Wachstumshormon an mindestens zehn sogenannte Sportfreunde zwischen den 1990er-Jahren und mindestens Ende 2015, von Tamoxifen an eine Person, begleitend zu selbst gekauftem Testosteron und empfohlenem Choriongonadotropin, ab Oktober 2015 während acht Wochen, von Wachstumshormon an