104. Die angeschuldigte Person habe mehrfache Verstösse nach Art. 2.7 Doping-Statut 2009 und 2015 begangen, indem sie • wiederholt Testosteron an mindestens zehn sogenannte "Sportsfreunde" abgegeben habe, und zwar zwischen den 1990er Jahren und mindestens Ende 2015, • An eine Person begleitend zu selbst gekauftem Testosteron und Choriongonadotropin ab Oktober 2015 während 8 Wochen abgegeben habe, • Wachstumshormone an eine Person ca. im Januar 2018 für eine Kur von mindestens 6 Wochen abgegeben habe, •