Bei den durch Artikel 5.1.1 Doping-Statut 2009 i.V.m. Artikel 8.1 desselben Statuts abgedeckten Personen handle es sich um solche, die einem Swiss Olympic angeschlossenen Verband oder einem letzteren angeschlossenen Verein bzw. Club angehören würden oder von einem solchen lizenziert seien sowie um alle Teilnehmer an einem Wettkampf oder einer Wettkampfveranstaltung, die unter dem Patronat von Swiss Olympic oder eines der vorgenannten Verbände oder Vereine beziehungsweise Clubs durchgeführt oder organisiert beziehungsweise mitorganisiert würden.