9. Der Entscheid sei den Veranstaltern sämtlicher durch A.________ zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2020 bekanntermassen bestrittenen Wettkämpfe durch die Doping-Kammer des Gerichts, eventualiter durch die Stiftung Swiss Sport Integrity, zur Kenntnis zu bringen, dies mit dem Hinweis darauf, dass die Annullierung aller durch A.________ erzielten Ergebnisse inklusive der damit einhergehenden Konsequenzen möglich ist, namentlich die Aberkennung von Medaillen, Punkten und