4. A.________ sei schuldig zu sprechen des mehrfachen versuchten Verstosses gegen Artikel 2.8 Doping-Statut 2015, eventualiter des mehrfachen versuchten Verstosses gegen Artikel 2.7 Doping-Statut 2015, wegen der versuchten Abgabe von Erythropoetin und Testosteron an einen Spitzensportler im Januar 2017, der ihn nebst anderen Handlungen explizit zu diesem Zweck in seiner Arztpraxis aufgesucht hatte. Sanktionen 5. A.________ sei zu einer vierzehnjährigen Sperre zu verurteilen, dies unter Anrechnung der seit dem 27. Dezember 2021 laufenden vorläufigen Sperre. 6. A.________ sei zu einer Busse in der Höhe von vierzehntausend Franken zu verurteilen.