80. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 informierte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien u.a. darĂ¼ber, dass in Bezug auf die in der Einladung zur Hauptverhandlung vom 29. November 2024 angesetzte Frist bis am 5. Dezember 2024 keine Eingaben von den Parteien eingegangen seien und dass das Gericht demnach an dem mit der Einladung zur Hauptverhandlung vorgeschlagenen Verhandlungsplan festhalte.