79. Am 29. November 2024 – nach Rücksprache mit den Parteien – wurden diese zur Hauptverhandlung am 10. Dezember 2024 um 13.30 Uhr in Form einer Videokonferenz eingeladen. Ausserdem wurden die Parteien mit gleichem Schreiben vom 29. November 2024 u.a. über den Ablauf der Verhandlung und deren Aufzeichnung sowie über die Folgen eines unentschuldigten Fernbleibens informiert. Schliesslich wurde mit Verfügung vom