75. Am 7. November 2024 erliess der Direktor im Namen des Gerichts einen Beschluss und eine Verfahrensverfügung u.a. in Bezug auf die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts, wobei die Parteien gebeten wurden, die Verfügung bis zum 21. November 2024 zu unterzeichnen. Mit gleicher Verfügung wurde der Erhalt der Eingaben der Parteien vom 3. Oktober 2024 bestätigt und entschieden, dass das mit E-Mail vom 3. Oktober 2024 von A.________ eingereichte Schreiben datierend auf den 14. September 2023 zu den Akten genommen werde.