Mit gleichem Schreiben vom 24. September 2024 wurden die Parteien ausserdem aufgefordert, alle relevanten Dokumente, die sich in ihrem Besitz befinden würden, zum Zwecke der Vervollständigung der Verfahrensakten bis zum 3. Oktober 2024 einzureichen. Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass der vorsitzende Richter und Referent die Leitung des Verfahrens übernehme.