72. Am 24. September 2024 bestätigte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts den Erhalt der Stellungnahmen von A.________ und SSI vom 12. bzw. 13. September 2024 und informierte die Parteien, dass Swiss Triathlon innert der gesetzten Frist nicht Parteistellung beantragt und entsprechend auf eine Teilnahme am Verfahren verzichtet habe. Mit gleichem Schreiben vom 24. September 2024 wurden die Parteien ausserdem aufgefordert, alle relevanten Dokumente, die sich in ihrem Besitz befinden würden, zum Zwecke der Vervollständigung der Verfahrensakten bis zum 3. Oktober 2024 einzureichen.