71. Mit E-Mail vom 13. September 2024 reichte SSI eine Stellungnahme mit folgenden Anträgen ein: "1. Es sei den Parteien die vollständige Verfahrensakte zugänglich zu machen. 2. Es sei den Parteien die Möglichkeit einzuräumen, sich zu ihnen noch unbekannten Elementen der Verfahrensakte zu äussern. 3. Es sei unter Vorbehalt von Ziff. 1 f. zur mündlichen Verhandlung vorzuladen."