"1. Es sei vorfrageweise festzustellen, dass Vorfälle, welche auf den 13. Oktober 2013 und früher zurückgehen, verjährt sind. Es ist deshalb nicht mehr darauf einzutreten ist [sic]. 2. Es sei festzustellen, dass im Strafverfahren, durch geführt durch den Kanton Bern, eine Verurteilung erfolgte, welche unter dem Grundsatz des Doppelbestrafungsverbots, im vorliegenden Verfahren zu beachten ist. 3. Es sei ein ergänzendes Prüfverfahren gemäss Art. 6 VERFREGL durchzuführen. Hierbei sei A.________ einlässlich zu den erhobenen Vorwürfen zu befragen."