Ausserdem wurde darüber informiert, dass die Parteien bis zum 16. September 2024 das Recht haben würden, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass diese Frist für Swiss Triathlon nur gelten würde, falls er Parteistellung beantragen würde. Schliesslich wurde im Schreiben vom 26. August 2024 u.a. darauf hingewiesen, dass der Entscheid gemäss dem VerfRegl unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf der Website des Schweizer Sportgerichts publiziert werde.