61. Gleichentags, am 14. September 2023, reichte A.________ eine Eingabe ein, in welcher er u.a. ausführte, dass "derzeit keine weiteren Beweismittel zu den Akten gegeben werden" würden und beantragte, dass auf "das Anschreiben der Sportorganisationen zu verzichten" sei. 62. Mit E-Mail vom 12. April 2024 bat SSI um Auskunft darüber, bis wann mit dem Abschluss des Verfahrens gerechnet werden könne. 63. Unter Bezugnahme auf die E-Mail vom 12. April 2024 ersuchte SSI mit Schreiben vom 3. Juni 2024 u.a. um Auskunft darüber, "bis wann der Abschluss des Verfahrens in welcher Form" erfolge.