59. Mit E-Mail vom 12. August 2023 teilte die DK mit, dass die Frist zur Stellungnahme antragsgemäss bis am 15. September 2023 erstreckt werde, wobei sie u.a. darauf hinwies, dass die Fristerstreckung für alle Parteien gelten würde. 60. Am 14. September 2023 reichte SSI eine Eingabe ein, in welcher sie u.a. im Zusammenhang mit der Parteirolle der Sportverbände darauf hinwies, dass das "Rechtsbegehren Nr. 3 vom 8 7. Dezember 2021 […] im Übrigen wegen zwischenzeitlich eingetretener Gegenstandslosigkeit nicht aufrechterhalten" werde.