Ausserdem setzte die DK der angeschuldigten Person und SSI Frist bis zum 25. August 2023 zur Stellungnahme zum Schreiben der Staatsanwaltschaft. Weiter wies die DK u.a. darauf hin, dass den Parteien Gelegenheit gegeben werde, eine Stellungnahme über die Parteirolle der Sportverbände sowie über die Frage allenfalls verjährter Tatbestände und über eine allfällige Beschränkung des Verfahrens auf nicht verjährte Tatbestände einzureichen. 58. Am 7. August 2023 ersuchte SSI um Fristverlängerung bis am 15. September 2023.