Dabei wies die DK darauf hin, dass den Parteien aufgrund der durch die Staatsanwaltschaft eingeschränkt gewährten Akteneinsicht die Gelegenheit gegeben werde, der DK bis am 25. August 2023 allfällige weitere Beweismittel zur Komplettierung des Sachverhalts sowie zur Beurteilung der Angelegenheit einzureichen. Ausserdem setzte die DK der angeschuldigten Person und SSI Frist bis zum 25. August 2023 zur Stellungnahme zum Schreiben der Staatsanwaltschaft.