57. Mit Verfügung vom 12. Juli 2023 nahm die DK Kenntnis vom Schreiben der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 3. April 2023 und der betreffenden Beilagen und stellte der angeschuldigten Person sowie SSI eine Kopie des Schreibens inkl. Beilagen zu. Dabei wies die DK darauf hin, dass den Parteien aufgrund der durch die Staatsanwaltschaft eingeschränkt gewährten Akteneinsicht die Gelegenheit gegeben werde, der DK bis am 25. August 2023 allfällige weitere Beweismittel zur Komplettierung des Sachverhalts sowie zur Beurteilung der Angelegenheit einzureichen.