52. Mit Verfügung vom 6. Februar 2023 nahm und gab die DK u.a. Kenntnis der Eingabe der angeschuldigten Person vom 24. Mai 2022 sowie der Eingabe von SSI vom 17. Januar 2023. Ausserdem setzte die DK der angeschuldigten Person Frist bis zum 17. Februar 2023, um zum Antrag von SSI, "das vorliegende Verfahren aktiv wieder aufzunehmen", Stellung zu nehmen und der DK den Verfahrensstand im Strafverfahren mitzuteilen.