46. Am 22. März 2022 beantragte SSI, dass das Verfahren nicht sistiert werde. Zur Begründung führte SSI u.a. aus, dass ein laufendes Strafverfahren dem parallelen Vorantreiben des vorliegenden Verfahrens nicht im Weg stehe. 47. Mit Verfügung vom 8. April 2022 nahm und gab die DK u.a. Kenntnis der Eingabe von SSI vom 22. März 2022 und setzte der angeschuldigten Person Frist bis zum 22. April 2022 zur Stellungnahme zum Antrag von SSI, das Verfahren nicht zu sistieren.