45. Mit Verfügung vom 15. März 2022 nahm und gab die DK u.a. Kenntnis der Eingabe der angeschuldigten Person vom 21. Februar 2022 und setzte SSI Frist bis zum 25. März 2022, um sich zur allfälligen Sistierung des Verfahrens zu äussern. Ausserdem hielt die DK die am 27. Dezember 2021 ausgesprochene vorläufige Sperre aufrecht und wies u.a. darauf hin, dass laufende Verjährungsfristen gemäss den anwendbaren Anti-Doping-Bestimmungen für die Dauer der Sistierung des Verfahrens unterbrochen sein würden.