44. Am 21. Februar 2022 reichte A.________ eine Eingabe ein, in welcher er u.a. ausführte, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bis zum Vorliegen eines "rechtsgültigen" Urteils im gegen ihn geführten Strafverfahren vorsorglich bestritten würden, er sich jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht der vorsorglichen Sperre nicht widersetzten würde.