43. Mit Verfügung vom 7. Februar 2022 nahm die Disziplinarkammer des Schweizer Sports ("DK"; ehemals Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic) u.a. Kenntnis vom Fristerstreckungsgesuch der angeschuldigten Person vom 27. Januar 2022 und stellte SSI eine Kopie des Gesuchs zu, wobei die DK die Frist antragsgemäss bis zum 21. Februar 2022 erstreckte. Schliesslich informierte die DK die Parteien darüber, dass die ehemalige "Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic" seit dem 1. Januar 2022 den Namen "Disziplinarkammer des Schweizer Sports" trage.