40. Mit Verfügung vom 27. Dezember 2021 nahm und gab die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic vom Antrag von Antidoping Schweiz vom 7. Dezember 2021 Kenntnis, eröffnete u.a. gestützt auf den Antrag ein Verfahren gegen A.________ wegen möglicher Verstösse gegen die in Umsetzung des Welt-Anti-Doping-Code anwendbaren Anti-Doping-Bestimmungen und sperrte A.________ vorläufig "im Sinne einer vorsorglichen Massnahme per sofort". Mit gleicher Verfügung vom 27. Dezember 2021 setzte die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic A.________ ausserdem u.a.