5 Disziplinarkammer unter Vorbehalt der Respektierung zwingender Normen rein intern und auch dort vertraulich zu behandeln. 4. A.________ sei per sofort provisorisch zu sperren. 5. Es sei durch die Disziplinarkammer zur allfälligen Komplettierung des Sachverhalts sowie zur Erhebung der für die Beurteilung ggf. zusätzlich notwendigen Beweise ein Instruktionsverfahren durchzuführen.