35. Am 13. Oktober 2021 informierte Antidoping Schweiz A.________ u.a. darüber, dass sie in das durch die Staatsanwaltschaft (Region Bern-Mittelland) gegen ihn geführte Verfahren involviert sei und zudem eigene, disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen ihn führen würden. Dabei wies Antidoping Schweiz u.a. darauf hin, dass sie A.________ eine Vielzahl an Verstössen gegen das Welt-Anti-Doping-Programm (WADP) nachweisen könne und informierte über mögliche Sanktionen und Massnahmen sowie die Kronzeugenregelung.