28. Mit Strafbefehl vom 1. Februar 2019 betreffend "CCC" wurde A.________ durch die Staatsanwaltschaft (Region Bern-Mittelland) wegen Urkundenfälschung schuldig erklärt, weil er anlässlich einer nachbarschaftlichen Streitigkeit einen Zettel mit dem Namen und dem Namenszug seiner Ex-Partnerin unterschrieben hatte. Gemäss eingereichter Kopie des Strafbefehls wurde dessen Rechtskraft am 23. September 2019 bescheinigt.