23. Am 29. Januar 2018 hat eine Hausdurchsuchung bei A.________ stattgefunden. Gleichentags, am 29. Januar 2018, wurde A.________ durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Region Bern-Mittelland) als beschuldigte Person befragt. 24. Per Schreiben vom 20. Februar 2018 teilte das Berner Kantonsarztamt der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland u.a. mit, dass hinreichend Grund zur Annahme bestehe, dass es sich bei gewissen Urkunden, die A.________ anlässlich seines Gesuchs um Erteilung einer ärztlichen Berufsausübungsbewilligung am 26. Juli 2010 in Kopie eingereicht hatte, um "gefälschte oder verfälschte Dokumente" handeln würde.