{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-24", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-17_2024-12-24.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-17_Entscheid-vom-24-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "976a176ce40692708fe768d9b4a92db3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SSG 2024/DO/17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 24.12.2024 SSG 2024/DO/17"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 24.12.2024 SSG 2024/DO/17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 24.12.2024 SSG 2024/DO/17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/78", "Zeit UTC": "25.07.2025 00:04:14", "Checksum": "114cab8c5efd29f729c61fde183f95b5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 24.12.2024 SSG 2024/DO/17\n\n292. Zum Beleg dieses Antrags reichte die Antragstellerin anlässlich der Hauptverhandlung eine\nHonorarnote ein. Der Aufwand des Rechtsvertreters wurde darin unterteilt in denjenigen\nfür die Jahre 2021 bis 2023 (Antrag auf Eröffnung und Verfahren vor der DK) sowie in\ndenjenigen für das Jahr 2024 (hauptsächlich Verfahren vor dem Sportgericht). Dabei fallen\nsowohl bei den schriftlichen Eingaben wie auch bei den mündlichen Vorträgen anlässlich der\nHauptverhandlung verschiedene Wiederholungen und damit Doppelspurigkeiten auf,\nwelche keinen entsprechend mehrfach zu entschädigenden Aufwand rechtfertigen.\n\n52\n293. Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die mehrfachen Wiederholungen in den\nschriftlichen Eingaben von SSI sowie anlässlich der Hauptverhandlung, die teilweise\nmangelhafte Substantiierung der Vorwürfe bzw. bestrittenen Punkte, erscheinen aus Sicht\ndes Schweizer Sportgerichts Parteikosten von CHF 34'940.40 als leicht überhöht, weshalb\ndiese entsprechend auf CHF 25'000 festzulegen sind.\n\n294. Entsprechend dem Ausgang des Verfahrens bzw. unter Berücksichtigung, dass das Schweizer\nSportgericht den Feststellungen und Anträgen von SSI im Wesentlichen folgt, können die\nAnträge von SSI in Bezug auf die \"Kosten- und Entschädigungsfolge\" teilweise gutgeheissen\nwerden und die (leicht reduzierten) Parteikosten von SSI der angeschuldigten Person\nauferlegt werden. Das Schweizer Sportgericht erachtet die Auferlegung der auf CHF 25'000\nfestgesetzten Parteikosten von SSI zulasten der angeschuldigten Person als gerechtfertigt.\n\n53\nAus diesen Gründen\n\nentscheidet das Schweizer Sportgericht:\n\n1. Das Verfahren wird bezüglich des Vorwurfs potenzieller Verstösse gegen Anti-Doping-\nBestimmungen eingestellt, soweit sich die Tathandlungen bis zum 13. Oktober 2011 ereignet\nhaben.\n\n2. A.________ wird schuldig erklärt des mehrfachen Verstosses gegen Art. 2.2 Doping-Statut\n2009 bzw. 2015, Art. 2.6 Doping-Statut 2009 bzw. 2015, Art. 2.7 Doping-Statut 2009 bzw. 2015\nsowie Art. 2.8 Doping-Statut 2015 und zu einer 14-jährigen Sperre, beginnend ab dem\n27. Dezember 2021 sowie zur Bezahlung einer Busse von CHF 14'000 verurteilt.\n\n3. Vom Vorwurf des Verstosses gegen Art. 2.9 Doping-Statut 2015 wird A.________\nfreigesprochen.\n\n4. Sämtliche seit dem 13. Oktober 2011 erzielten Wettkampfergebnisse werden mit allen daraus\nentstehenden Konsequenzen aberkannt und annulliert.\n\n5. Die Kosten für das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 4'000 festgelegt\nund A.________ auferlegt.\n\n6. A.________ wird verpflichtet, Swiss Sport Integrity Parteikosten in der Höhe von CHF 25'000\nzu erstatten.\n\n7. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist.\n\nBern, Schweiz\nDatum: 23. Dezember 2024\n\nSCHWEIZER SPORTGERICHT\n\nDaniel Mägerle\nVorsitzender Richter\n\nJohanna Hug Christian Meier\nRichterin Richter\n\n54\n"}