{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-24", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-17_2024-12-24.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-17_Entscheid-vom-24-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "976a176ce40692708fe768d9b4a92db3"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 24.12.2024 SSG 2024/DO/17"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 24.12.2024 SSG 2024/DO/17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 24.12.2024 SSG 2024/DO/17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:03", "Checksum": "f1d4d35c04f32f7d96cefa8ac5d5aa66", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 24.12.2024 SSG 2024/DO/17\n\n174. Anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2024 hat die Rechtsvertretung\nder angeschuldigten Person, Rechtsanwalt Jörg Roth, beantragt, dass die angeschuldigte\nPerson \"als Arzt\" wegen \"Verstössen gegen das Dopingstatut 2015 Art. 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9\"\nzu verurteilen sei, \"wobei von einer Strafe Umgang zu nehmen sei\" und in den mündlichen\nAusführungen zwischen A.________ als Athlet und als Arzt unterschieden. Ausserdem hat\nRechtsanwalt Jörg Roth u.a. darauf hingewiesen, dass \"auch der Mehrwert zugunsten Ethik\nund Fairplay gewürdigt werden [müsse], welche A.________ als Verbandsarzt mitbringe.\"\nAuf Nachfrage hin erklärte A.________ diesbezüglich anlässlich der Verhandlung, dass er\nkein Verbandsarzt sei und auch nie bei einem Radsportverband Verbandsarzt gewesen sei.\nWeiter führte er aus, dass er auch nie \"im Boxverband Verbandsarzt\" gewesen sei, sondern\n\"Ringarzt\". Auf die Frage hin, ob er auch bei einem \"Kampf, der unter Swiss Boxing lief\",\ngewesen sei, erklärte A.________ Folgendes: \"Genau. Muss unterschreiben als Ringarzt,\ndass ich den Boxer untersucht habe und das habe ich vor und nach dem Kampf so auch\n\n30\ngemacht.\" In diesem Zusammenhang erklärte A.________, dass es zu solchen Situationen\nkomme bzw. gekommen sei, da er \"sowieso schon am Ring\" sei bzw. gewesen sei. Auf\nNachfrage hin, weshalb dies so sei, führte A.________ Folgendes aus: \"Weil da Kickboxing\nwar. Das ist normal, dass dann, wenn der A.________ am Ring sitzt und seinen Ringarzt\nmacht, dass der Boxverband kam, dort für eine halbe Stunde Dreiviertelstunde und sagt, ja,\ndu bleibst sowieso am Ring, weil du sowieso da bist. Da braucht man einen Ringarzt. Ich\nmache das seit 1996 nach dem Staatsexamen. Ich mach das fast 30 Jahre und hatte noch nie\nein Problem. Ich habe immerhin die ganze Ringarztausbildung in Amerika in den USA\ngemacht, weil ich da eingeladen wurde vom Boxverband um 1997-99. Aber die ganze\nAusbildung offiziell noch dazu gemacht. Weil es mich interessiert hat, als ehemaliger Boxer\nund ich glaube, ich kenne niemanden der Schweiz, kann ich unterschreiben, der mehr\nRingarzt Erfahrung hat als ich oder der mehr die Boxer einschätzen kann für deren\nKampffähigkeit oder nicht.\" Auf die Frage hin, welche Tätigkeiten er für Swiss Boxing\nausgeübt habe bzw. noch ausübe, erklärte A.________ ausserdem Folgendes: \"Swiss Boxing\neigentlich nicht mehr. Ich bin oft noch am Ring einfach als Arzt und vor kurzer Zeit war ich\ndort. Und wenn die Profikämpfe von Swiss Boxing stattfinden, macht der gleiche Arzt, der\nsowieso bei irgendeinem Verband Kicken oder Boxen, oder K 1 oder Muay Thai ist, macht\ndann auch gleich die Box Wettkämpfe als Supervision, das ist alles. Das habe ich auch\nunterschrieben oder weil ich muss ja ein Protokoll ausfüllen […], […] gab es KO oder kein KO.\nAbbruch durch mich oder Abbruch durch Ringrichter und das habe ich auch so korrekt\nunterschrieben.\" Wiederum auf Nachfrage erklärte A.________, dass er nie \"bei Swiss\nBoxing Kämpfe gemacht [habe], nur das eine Mal, weil die sowieso gemischt waren mit\nThaiboxen.\" Schliesslich erklärte A.________ anlässlich der Verhandlung auf Nachfrage hin,\ner das \"Diplom Trainer Swiss Olympic gemacht\" habe; der Abschluss sei 2001 gewesen, er\nhabe jedoch nie in irgendeinem Verband gearbeitet und hatte nie mit dem organisierten\nSport oder einer Verbandstätigkeit etwas zu tun.\n\n175. Gemäss der Eingabe von Antidoping Schweiz vom 7. Dezember 2021 sei sie auf\nentsprechende Anfrage hin am 7. September 2021 von der Geschäftsstelle von Swiss\nOlympic Association darüber informiert worden, dass bis 2007 die Person [A.________]\n\"während des besagten Zeitraums nicht Mitglied bei Swiss Olympic und auch nicht in\nirgendeiner Form für Swiss Olympic tätig\" gewesen sei sowie in Bezug auf den Zeitraum ab\n2007 \"[e]benso wenig […] ab 2007 neue Dokumente zu der Person bzw. Dokumente, die den\nNamen der Person enthalten, erstellt\" worden seien. Wiederum wird A.________ in\nöffentlich zugänglichen Quellen u.a. als \"Ringarzt, Diplom Trainer Swiss Olympic Boxen\"\nbezeichnet.\n\n176. Unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände sowie den Ausführungen der Parteien in\nihren schriftlichen Eingaben und anlässlich der Verhandlung, kommt das Schweizer\nSportgericht zum Schluss, dass A.________ als Athletenbetreuer im Sinne des Doping-\nStatuts 2009 zu qualifizieren ist: Gemäss Art. 8.1.2 i.V.m. Art. 5.1.1 Doping-Statut 2009 fallen\nunter die Kontrollpflicht von Art. 5.1 \"auch alle Teilnehmer an einem Wettkampf oder einer\nWettkampfveranstaltung, die unter dem Patronat von Swiss Olympic oder eines der\nvorgenannten Verbände oder Vereine beziehungsweise Clubs durchgeführt oder organisiert\nbeziehungsweise mitorganisiert werden.\" Sodann gelten als \"Teilnehmer\" im Sinne des\nDoping-Statuts 2009 gemäss dessen Anhang 1 (Definitionen) nicht nur Athlet:innen,\nsondern auch \"Athletenbetreuer\". Die angeschuldigte Person hat anlässlich der mündlichen\nVerhandlung vom 10. Dezember 2024 mehrmals ausgiebig von ihren Tätigkeiten bei\nBoxkämpfen erzählt. Vertreten durch Rechtsanwalt Jörg Roth hat die angeschuldigte Person\nausserdem selbst beantragt, als Arzt wegen diversen Verstössen gegen das Doping-Statut\n2015 verurteilt zu werden. Dass gleichzeitig beantragt wurde, dass dabei \"von einer Strafe\nUmgang u nehmen sei\", ändert in Bezug auf den Antrag und die Ausführungen betreffend\n\n"}