{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-24", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-17_2024-12-24.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-17_Entscheid-vom-24-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "976a176ce40692708fe768d9b4a92db3"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 24.12.2024 SSG 2024/DO/17"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 24.12.2024 SSG 2024/DO/17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 24.12.2024 SSG 2024/DO/17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:03", "Checksum": "f1d4d35c04f32f7d96cefa8ac5d5aa66", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 24.12.2024 SSG 2024/DO/17\n\n21. Am 3. Januar 2018 meldete Antidoping Schweiz einen \"Verdacht auf Verstösse gegen Art. 22\nSportförderungsgesetz\" betreffend A.________ bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland.\n\n22. Mit Verfügung vom 16. Januar 2018 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern wurde ein\nStrafverfahren gegen A.________ eröffnet.\n\n23. Am 29. Januar 2018 hat eine Hausdurchsuchung bei A.________ stattgefunden.\nGleichentags, am 29. Januar 2018, wurde A.________ durch die Staatsanwaltschaft des\nKantons Bern (Region Bern-Mittelland) als beschuldigte Person befragt.\n\n24. Per Schreiben vom 20. Februar 2018 teilte das Berner Kantonsarztamt der\nStaatsanwaltschaft Bern-Mittelland u.a. mit, dass hinreichend Grund zur Annahme bestehe,\ndass es sich bei gewissen Urkunden, die A.________ anlässlich seines Gesuchs um Erteilung\neiner ärztlichen Berufsausübungsbewilligung am 26. Juli 2010 in Kopie eingereicht hatte, um\n\"gefälschte oder verfälschte Dokumente\" handeln würde.\n\n3\n25. Am 26. Juli 2018 stellte Antidoping Schweiz ein Begehren um Akteneinsicht bei der\nStaatsanwaltschaft des Kantons Bern (Region Bern-Mittelland) betreffend das\nStrafverfahren gegen A.________ \"wegen Verstössen gegen das Sportförderungsgesetz et\nal.\" In der Folge gewährte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Region Bern-Mittelland)\nAntidoping Schweiz am 7. August 2018 Akteneinsicht betreffend das Verfahren \"BBB\".\n\n26. Mit Schreiben vom 21. November 2018 liess Antidoping Schweiz der Staatsanwaltschaft des\nKantons Bern (Region Bern-Mittelland) diverse Fragen im Zusammenhang mit dem\nVerfahren \"BBB\" zukommen.\n\n27. Mittels Schreibens vom 15. Januar 2019 teilte das Berner Kantonsarztamt der\nStaatsanwaltschaft (Region Bern-Mittelland) u.a. mit, dass \"genügend Anhaltspunkte für die\nEröffnung eines Verwaltungsverfahrens auf Entzug der Berufsausübungsbewilligung\" gegen\nA.________ vorhanden seien.\n\n28. Mit Strafbefehl vom 1. Februar 2019 betreffend \"CCC\" wurde A.________ durch die\nStaatsanwaltschaft (Region Bern-Mittelland) wegen Urkundenfälschung schuldig erklärt,\nweil er anlässlich einer nachbarschaftlichen Streitigkeit einen Zettel mit dem Namen und\ndem Namenszug seiner Ex-Partnerin unterschrieben hatte. Gemäss eingereichter Kopie des\nStrafbefehls wurde dessen Rechtskraft am 23. September 2019 bescheinigt.\n\n29. Mit Schreiben vom 26. September 2019 teilte die Staatsanwaltschaft (Region Bern-\nMittelland) dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und\nSport im Zusammenhang mit einem Akteneinsichtsgesuch u.a. mit, dass A.________\nvorgeworfen werde, seine Bewilligung zur Berufsausübung im Kanton Bern als Arzt für\ninnere Medizin durch die Einreichung gefälschter Unterlagen erhältlich gemacht zu haben.\n\n30. Am 5. Mai 2021 wurde A.________ durch die Staatsanwaltschaft (Region Bern-Mittelland)\nals beschuldigte Person befragt.\n\n31. Am 23. Juni 2021 wurde D.________ durch die Staatsanwaltschaft (Region Bern-Mittelland)\nbetreffend das Verfahren \"BBB\" als Zeuge befragt.\n\n32. Auf entsprechende Anfrage von Antidoping Schweiz vom 26. August 2021 hin informierte\ndie Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (\"FMH\") Antidoping Schweiz am 27.\nAugust 2021 darüber, dass A.________ \"aktuell kein Mitglied der FMH\" sei, er jedoch ca. ein\nJahr zwischen dem 28. November 2006 und dem 21. Dezember 2007 ein Mitglied gewesen\nsei.\n\n33. Auf entsprechende Anfrage von Antidoping Schweiz vom 26. August 2021 (betreffend den\nZeitraum zwischen 2007 bis zum 26. August 2021) teilte die Geschäftsstelle von Swiss\nOlympic Association Antidoping Schweiz am 7. September 2021 u.a. mit, dass \"die Person\nwährend des besagten Zeitraums nicht Mitglied bei Swiss Olympic und auch nicht in\nirgendeiner Form für Swiss Olympic tätig\" sei bzw. gewesen sei und dass \"[e]benso wenig\n[…] ab 2007 neue Dokumente zu der Person bzw. Dokumente, die den Namen der Person\nenthalten, erstellt [wurden].\"\n\n34. Mit Strafbefehl vom 5. Juli 2022 wurde A.________ u.a. in Anwendung von Art. 22 Abs. 1\nSpoFöG wegen Widerhandlungen gegen das Sportförderungsgesetz (mehrfach begangen)\nfür schuldig erklärt (begangen in der Zeit von ca. Anfang 2014 bis mindestens ca. Herbst\n2018).\n\n4\nB. Verfahren vor der Stiftung Antidoping Schweiz bzw. Swiss Sport Integrity\n\n35. Am 13. Oktober 2021 informierte Antidoping Schweiz A.________ u.a. darüber, dass sie in\ndas durch die Staatsanwaltschaft (Region Bern-Mittelland) gegen ihn geführte Verfahren\ninvolviert sei und zudem eigene, disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen ihn führen\nwürden. Dabei wies Antidoping Schweiz u.a. darauf hin, dass sie A.________ eine Vielzahl\nan Verstössen gegen das Welt-Anti-Doping-Programm (WADP) nachweisen könne und\ninformierte über mögliche Sanktionen und Massnahmen sowie die Kronzeugenregelung.\n\n36. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2021 informierte Antidoping Schweiz die Staatsanwaltschaft\ndes Kantons Bern (Region Bern-Mittelland) über das Schreiben vom 13. Oktober 2021 an\nA.________ und ersuchte um Akteneinsicht betreffend \"BBB - A.________\".\n\n37. Das Akteneinsichtsgesuch von Antidoping Schweiz wurde durch die Staatsanwaltschaft des\nKantons Bern (Region Bern-Mittelland) mit Schreiben vom 26. Oktober 2021 gutgeheissen.\nAm 1. November 2021 nahm Antidoping Schweiz die Einsicht vor.\n\n"}