24. Obwohl in seiner Stellungnahme grundsätzlich auch der Auferlegung einer Busse zugestimmt hat, verzichtet die DK praxisgemäss auf diese Sanktionierung, da der Angeschuldigte durch seine sportlichen Tätigkeiten zumindest kein substantielles Einkommen erzielt und seine finanzielle Situation aufgrund der eingereichten Unterlagen sowie seiner aktuellen Tätigkeit als Student zudem als eher bescheiden bezeichnet werden muss. Zu übernehmen hat gestützt auf Art.