19. Unter Berücksichtigung der vorangehenden Ausführungen ist bei dieser Ausgangslage daher nach Einschätzung der DK lediglich von einem «Light degree of fault», höchstens aber von einem «Normal degree of fault» auszugehen. Aus diesem Grunde erachtet die DK die von SSI beantragte und vom Athleten akzeptierte Sperre von acht Monaten als durchaus konform mit dem Ermessensspielraum, den das Doping-Statut in Art. 10.6.1.1 vorgibt, den das TAS in seiner Rechtsprechung präzisiert hat und den auch die DK in ihrer ständigen Rechtsprechung anwendet.