17. Die DK beurteilt den Verschuldensgrad praxisgemäss gestützt auf die Rechtsprechung des TAS.1 Demnach umfasst der Beurteilungsrahmen des Verschuldens drei Schweregrade. Zur Bemessung der Sanktionshöhe hat das TAS dazu folgende Einteilung vorgenommen: ▪ «Significant degree of or considerable fault»: Begründet eine Sperre von 16 bis 24 Monaten; ▪ «Normal degree of fault»: Begründet eine Sperre von 8 bis 16 Monaten; ▪ «Light degree of fault»: Begründet eine Sperre von 0 bis 8 Monaten.