Durch die Konsultation der Website von SSI kam er zum Schluss, dass er eine nachträgliche ATZ beantragen könne. Denn er hatte die ärztliche Diagnose über seine Aufmerksamkeits- / Hyperaktivitätsstörung erhalten und ein ärztliches Zeugnis, dass ihm die Einnahme von «Concerta» attestierte. Zudem gab er glaubwürdig an, dass «Concerta» nicht an einem Wettkampftag habe einnehmen wollen, weil er seine sportliche Leistung mit der Einnahme nicht habe steigern wollen. Damit ist der ihn entlastende Nachweis im Sinne von Art.