Dann aber habe er sich eingehend damit beschäftigt, als er vorübergehend in der Nationalliga A gespielt habe. Er habe denn auch erst Ende September 2023 den Bescheid erhalten, dass er in der Nationalliga A verbleiben werde. habe sich nach der Dopingkontrolle nochmals mit den einschlägigen Bestimmungen zur ATZ beschäftigt und seine Fehleinschätzung erkannt. Diese Ausführungen erscheinen durchgehend glaubwürdig. Verfahren nach Art. 12 ff. VerfRegl i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 7 von 10