▪ hat die Einnahme von Methylphenidat schon bei der Probeabgabe offen zugegeben und den positiven Befund der Analyse seiner Urinprobe akzeptiert. Damit hat er das Vorliegen eines objektiven Verstosses gegen die Anti-Doping- Bestimmungen nicht bestritten. Zudem hat er sich in seiner Stellungnahme vom 3. April 2024 gegenüber der DK damit einverstanden erklärt, in casu einen Entscheid im vereinfachten Verfahren zu fällen.