4. Swiss Sport Integrity hat den vorliegenden Entscheid unter bestmöglicher Berücksichtigung der Gesamtsituation, der Identität von , der verbotenen Substanz und der Art des Verstosses gegen die Anti-Doping-Bestimmungen offenzulegen. 5. und Swiss Sport Integrity wird durch Zustellung einer Kopie Kenntnis gegeben von der Eingabe vom 3. April 2024 (Sendungsnummer ) sowie von der Eingabe von SSI vom 28. Mai 2024, zugestellt ausschliesslich per E-Mail. Zu eröffnen per Einschreiben (und vorab per Mail) an: