Gestützt darauf wird in Anwendung der Art. 2.1, 10.2.2, 10.6.1.1, 10.13.2.2, 10.15, 12 und 14.3 Doping-Statut von Swiss Olympic sowie Art. 12 ff. und Art. 26 Reglement betreffend das Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (VerfRegl) verurteilt 1. zu einer Sperre von 8 Monaten, beginnend am 8. Dezember 2023 unter Anrechnung der freiwilligen provisorischen Sperre; 2. zur Bezahlung der Dopingkontrollkosten in der pauschalen Höhe von Fr. 725.00; 3. zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 300.00. Weiter verfügt die Disziplinarkammer des Schweizer Sports folgendes: