Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports vertreten durch Dr. iur. Carl Gustav Mez, Advokat (Präsident) erklärt am 5. Juni 2024 , geb. 2001, , schuldig des Dopings wegen des Vorhandenseins der verbotenen Substanz Ritalinsäure, eines Metaboliten von Methylphenidat, in der Probe des Athleten, begangen am 21. Oktober 2023 anlässlich einer Dopingkontrolle beim Nationalliga A-Volleyballspiel vs. (Wettkampfkontrolle).