19. Wie von der Antragstellerin beantragt und erläutert, führt ein Verstoss gegen Anti- Doping-Bestimmungen im Wettkampf bei Teamsportarten automatisch zur Annullierung der im fraglichen Wettkampf erzielten Auszeichnungen, die einzelnen Spielern zugerechnet werden können, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschliesslich der Aberkennung von Punkten, Medaillen und Preisen (Art. 9.3 Doping- Statut). Somit sind die vom Angeschuldigten erzielten Resultate am Swiss Bowl in Grenchen vom 16. Juli 2022 entsprechend zu annullieren.