Er hätte als erfahrener Athlet und regelmässiger Cannabis-Konsument wissen müssen, dass es eine Entscheidungsgrenze betreffend die Konzentration von carboxy-THC gibt. Da er bewusst eine Missbrauchssubstanz konsumiert hat und deshalb der Grenzwert überschritten wurde hat der Angeschuldigte nicht die nötige Sorgfalt an den Tag gelegt, die von ihm als erfahrenemr Athlet erwartetet werden darf, um die Verletzung von Anti-Doping-Bestimmungen im Umgang mit Missbrauchssubstanzen zu vermeiden. Ein solches Verhalten muss somit als grobfahrlässig bezeichnet werden.