▪ Der Angeschuldigte beantragte einen Freispruch bzw. eine Verwarnung ohne weitere Sanktion. Dies lässt wohl darauf schliessen, dass er zwar ein leichtes Fehlverhalten seinerseits für möglich hält, sich jedoch immer noch nicht komplett bewusst ist, welche Regelungen im Umgang mit Missbrauchssubstanzen im Schweizer Sport gelten. Es ist jedoch zu begrüssen, dass der Angeschuldigte zu Beginn dieses Jahres mit dem Cannabis-Konsum angeblich aufgehört hat.