Denn es war ihm ja schon lange bewusst, dass Tetrahydrocannabinol-haltiges Cannabis eine Missbrauchssubstanz ist. So wäre ihm auch klar geworden, dass es eine Entscheidungsgrenze der Konzentration von 180 ng/ml carboxy-THC gibt, die je nach Häufigkeit von Cannabis-Konsum auch erreicht werden kann, selbst wenn am Tag des Wettkampfs kein Tetrahydrocannabinol dem Organismus zugeführt wird.