Am 20. März 2023 beantwortete der Angeschuldigte die von der Antragstellerin gestellten Fragen, wobei er präzisiert, dass er am Tag vor dem Wettkampf eine Zigarette geraucht habe, die etwa 0.4 bis 0.5 Gramm Cannabis enthielt. Somit gibt er an, wie er das Cannabis konsumiert hat und wie das Tetrahydrocannabinol in seinen Organismus gelangt ist. Dabei ist anhand seiner Aussage zu erkennen, dass er Tetrahydrocannabinol-haltiges Cannabis im vollen Bewusstsein wissentlich und willentlich konsumiert und damit seinem Organismus zugeführt hat.