15. Der Angeschuldigte hat in seiner ersten Stellungnahme vom 23. September 2022 gegenüber der Antragstellerin zugegeben, dass er regelmässig Cannabis als Genussmittel konsumieren würde, aber nicht im Zusammenhang mit sportlichen Leistungen und er daher am Tag des Wettkampfes keines konsumiert hätte. Am 20. März 2023 beantwortete der Angeschuldigte die von der Antragstellerin gestellten Fragen, wobei er präzisiert, dass er am Tag vor dem Wettkampf eine Zigarette geraucht habe, die etwa 0.4 bis 0.5 Gramm Cannabis enthielt.