11. Da ein Verstoss gegen Art. 2.1 und Art. 2.2 Doping-Statut vorliegt, wird eine Sperre nach Art. 10.2 Doping-Statut verhängt, vorbehalten dass die Bedingungen für eine Aufhebung oder Reduktion der Sperre nach Art. 10.5, 10.6 oder 10.7 des Doping-Statuts erfüllt sind.