9. In casu konnte das LAD feststellen, dass sich in der Urinprobe (Sample Code A3631389) vom Angeschuldigten 11-nor-9-Carboxy-delta-THC befand und daher Tetrahydrocannabinol in seinen Organismus gelangt ist. Tetrahydrocannabinol ist eine verbotene Substanz, weshalb von der Anwendung einer verbotenen Substanz auszugehen ist. Tetrahydrocannabinol ist in der Dopingliste 2022 als Missbrauchssubstanz gelistet, die daher nicht jederzeit verboten ist, aber im Wettkampf. Als im Wettkampf gilt der Zeitraum Verfahren nach Art. 12 ff. VerfRegl i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 6 von 10