Der Angeschuldigte hat weder darum ersucht, die B-Probe zu analysieren, noch hat er die Richtigkeit der A-Probe bestritten. Gestützt auf die Aktenlage ergibt sich sodann, dass keine der Parteien daran zweifelt, dass der bewusste Cannabis-Konsum für das positive Analyseresultat der A-Probe ursächlich war, wobei auch die DK diese Einschätzung teilt.